Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Auskunft möglich über Antragstellung online Antragstellung auf dem Postweg oder direkt vor Ort beim KBA. eingetragene Verstöße werden nach Art und Schwere mit Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Behörden und die betreffende Person selbst.
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Im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Das Fahreignungsregister enthält rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 EUR oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert. Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung). Neben Ihnen kann auch die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte aus dem Fahreignungsregister einholen.
Erforderliche Unterlagen
Online
- neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- ein Kartenlesegerät
- AusweisApp
Antrag per Post
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
vor Ort
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsdauer
- Bei Online-Auskunft: sofort
- Bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen
Verfahrensablauf
Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister können Sie per Post, online oder persönlich vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Online
Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen. Halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit. Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
Per Post
Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen. Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt Sie erhalten die Auskunft dann per Post.
vor Ort im KBA
Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort.
Freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Freigegeben am
20.08.2018
Im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Das Fahreignungsregister enthält rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 EUR oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert. Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung). Neben Ihnen kann auch die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte aus dem Fahreignungsregister einholen.
Online
- neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- ein Kartenlesegerät
- AusweisApp
Antrag per Post
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
vor Ort
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Auskunft möglich über Antragstellung online Antragstellung auf dem Postweg oder direkt vor Ort beim KBA. eingetragene Verstöße werden nach Art und Schwere mit Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Behörden und die betreffende Person selbst.
Im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Das Fahreignungsregister enthält rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 EUR oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert. Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung). Neben Ihnen kann auch die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte aus dem Fahreignungsregister einholen.
Online
- neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- ein Kartenlesegerät
- AusweisApp
Antrag per Post
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
vor Ort
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister können Sie per Post, online oder persönlich vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Online
Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen. Halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit. Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
Per Post
Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen. Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt Sie erhalten die Auskunft dann per Post.
vor Ort im KBA
Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort.
- Bei Online-Auskunft: sofort
- Bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen