Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- Als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- In eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- Aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen