Fördermittel-Antrag „Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ stellen

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Die Stadt Rietberg fördert Maßnahmen für mehr Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel von Privatpersonen, sowie von lokalen Vereinen, Stiftungen und GmbHs. Die Förderbereiche umfassen viele förderfähige Maßnahmen. Die Förderbedingungen sind in der zugehörigen Förderrichtlinie (siehe Downloads) nachzulesen. Bitte lesen Sie die Richtlinie vor der Antragstellung sorgfältig. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf berät die Stadt Rietberg Sie gerne.

Weitere Informationen

Förderprogramme von Land und Bund

Zur Unterstützung von erneuerbaren Energien, energetischen Sanierungsmaßnahmen, alternativen Heizsystemen und weiteren Maßnahmen stehen, zusätzlich zum städtischen Förderprogramm, zahlreiche Förderprogramme von Land und Bund zur Verfügung. Die Förderungen erfolgen in Form von Zuschüssen, Boni oder zinsgünstigen Darlehen. Eine Übersicht zu den Förderprogrammen und den entsprechenden Richtlinien finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie im Förder-Navi der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz der „NRW.Energy4Climate“.

Hinweise und Besonderheiten

Als Mietende können Sie in gemieteten Wohnungen und Häusern selbst keine baulichen Veränderungen durchführen. Sanierungen und andere Maßnahmen sind jedoch auch für Mietobjekte wichtig – um Energie zu sparen und für mehr Klimaschutz im Immobilienbestand. Daher bietet die Stadt Rietberg hier ein Anschreiben an (siehe Downloads), welches Mietende nutzen können, um ihre Vermietende auf das Förderprogramm hinzuweisen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte
  • Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Rietberg
  • Mietende, Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Rietberg
  • Insgesamt alle Privatpersonen aus Rietberg (keine Unternehmen oder Institutionen)*
  • Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs sind antragsberechtigt für die Sonderförderung „Mein Klimaschutz-Projekt“ (vgl. Kap. 3.7 Förderrichtlinie) **
 
*   GbRs gelten als Privatpersonen
**  Andere Institutionen, z. B. Vereine und Unternehmen sind im kommunalen Förderprogramm nicht antragsberechtigt.
Sie können sich mit Ideen für Klimaschutz-Projekte bei der Klimaschutzmanagerin melden. Diese unterstützt beratend, auch zu Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene.

Verfahrensablauf

Um Papier zu sparen, wird die Antragsstellung komplett digital abgewickelt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag vollständig mit allen notwendigen Unterlagen stellen. So erleichtern Sie uns und Ihnen die Prüfung und Abwicklung.

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