Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
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- Rathausstraße 31
- 33397 Rietberg
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- Telefon:
05244 986-33333 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-rietberg.de
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Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift. Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.
Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass ausweisen.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären
Persönliche Beantragung
Die Gebühren bei einer einfachen Melderegisterauskunft liegen bei 11,00 EUR.
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift. Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.
Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass ausweisen.
Die Gebühren bei einer einfachen Melderegisterauskunft liegen bei 11,00 EUR.
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Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift. Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.
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