Melderegisterauskunft (einfach) beantragen

  • Termin

Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.

Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift. Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass ausweisen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können
  • Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen
  • in der Regel
    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • die zuletzt bekannte Anschrift

Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären 

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung, um einen Termin zu buchen.
  • Alternativ können Sie ohne Termin zu den offenen Sprechstunden in unser Bürgerbüro kommen.
    • Montag: 14:00 bis 16:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
  • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin

Kosten

Die Gebühren bei einer einfachen Melderegisterauskunft liegen bei 11,00 EUR.

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