Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen, wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder wenn Sie es verwerten lassen wollen.
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Kraftfahrzeug abmelden
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Ein zugelassenes Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug nach einiger Zeit erneut wieder zugelassen werden soll oder ob es dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt, etwa wegen Verschrottung oder Ausfuhr in das Ausland.
Die Außerbetriebsetzung wird in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen, der dann wieder ausgehändigt wird. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist nicht vorzulegen. Es wird keine gesonderte Abmelde-Bescheinigung ausgestellt.
Ganz wichtig: Die Plaketten und Siegel dürfen nur in Abstimmung mit den Sachbearbeitern bei der Abmeldung von den Kennzeichen entfernt/abgekratzt werden!
Finanzbehörde und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
Der bisherige Fahrzeughalter kann sich das Kennzeichen bei der Abmeldung für dasselbe Fahrzeug oder für spätere Fahrzeuge für einen Zeitraum von 12 Monaten reservieren lassen. Bei auswärtigen Kennzeichen ist dies bei der Abmeldung nicht möglich.
Nach einer Abmeldung dürfen bis Ablauf des Tages unter bestimmten Voraussetzungen noch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb von Deutschland durchgeführt werden.
Die Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder von einer beauftragten Person (ohne schriftliche Vollmacht) erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Kennzeichenschild/er
Voraussetzungen
Online-Abmeldung beim Kreis Gütersloh
- Ein neuer Personalausweis (nPA) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion
- Ein zertifiziertes Lesegerät
- Die kostenfreie „AusweisApp2“
- Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment)
Online-Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Verfahrensablauf
Online beim Kreis Gütersloh
Es kann ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Abmeldung über das Internet vorgenommen werden.
Abmeldung im Bürgerbüro der Stadt Rietberg
- Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung, um einen Termin zu buchen.
- Alternativ können Sie ohne Termin zu den offenen Sprechstunden in unser Bürgerbüro kommen.
- Montag: 14:00 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
Kosten
- Abmeldung
- 17,10 EUR
- Kennzeichen-Reservierung
- 2,60 EUR
- Kennzeichen-Verwendung am gleichen Tag
- 23,00 EUR
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Zahlung
Ein zugelassenes Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug nach einiger Zeit erneut wieder zugelassen werden soll oder ob es dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt, etwa wegen Verschrottung oder Ausfuhr in das Ausland.
Die Außerbetriebsetzung wird in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen, der dann wieder ausgehändigt wird. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist nicht vorzulegen. Es wird keine gesonderte Abmelde-Bescheinigung ausgestellt.
Ganz wichtig: Die Plaketten und Siegel dürfen nur in Abstimmung mit den Sachbearbeitern bei der Abmeldung von den Kennzeichen entfernt/abgekratzt werden!
Finanzbehörde und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
Der bisherige Fahrzeughalter kann sich das Kennzeichen bei der Abmeldung für dasselbe Fahrzeug oder für spätere Fahrzeuge für einen Zeitraum von 12 Monaten reservieren lassen. Bei auswärtigen Kennzeichen ist dies bei der Abmeldung nicht möglich.
Nach einer Abmeldung dürfen bis Ablauf des Tages unter bestimmten Voraussetzungen noch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb von Deutschland durchgeführt werden.
Die Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder von einer beauftragten Person (ohne schriftliche Vollmacht) erfolgen.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Kennzeichenschild/er
- Abmeldung
- 17,10 EUR
- Kennzeichen-Reservierung
- 2,60 EUR
- Kennzeichen-Verwendung am gleichen Tag
- 23,00 EUR
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen, wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Ein zugelassenes Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug nach einiger Zeit erneut wieder zugelassen werden soll oder ob es dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt, etwa wegen Verschrottung oder Ausfuhr in das Ausland.
Die Außerbetriebsetzung wird in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen, der dann wieder ausgehändigt wird. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist nicht vorzulegen. Es wird keine gesonderte Abmelde-Bescheinigung ausgestellt.
Ganz wichtig: Die Plaketten und Siegel dürfen nur in Abstimmung mit den Sachbearbeitern bei der Abmeldung von den Kennzeichen entfernt/abgekratzt werden!
Finanzbehörde und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
Der bisherige Fahrzeughalter kann sich das Kennzeichen bei der Abmeldung für dasselbe Fahrzeug oder für spätere Fahrzeuge für einen Zeitraum von 12 Monaten reservieren lassen. Bei auswärtigen Kennzeichen ist dies bei der Abmeldung nicht möglich.
Nach einer Abmeldung dürfen bis Ablauf des Tages unter bestimmten Voraussetzungen noch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb von Deutschland durchgeführt werden.
Die Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder von einer beauftragten Person (ohne schriftliche Vollmacht) erfolgen.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Kennzeichenschild/er
Online-Abmeldung beim Kreis Gütersloh
- Ein neuer Personalausweis (nPA) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion
- Ein zertifiziertes Lesegerät
- Die kostenfreie „AusweisApp2“
- Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment)
Online-Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Online beim Kreis Gütersloh
Es kann ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Abmeldung über das Internet vorgenommen werden.
Abmeldung im Bürgerbüro der Stadt Rietberg
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- Alternativ können Sie ohne Termin zu den offenen Sprechstunden in unser Bürgerbüro kommen.
- Montag: 14:00 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr