Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung oder Sie sind taubblind oder empfangen Blindenhilfe.
Hinweise: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das Gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.