So bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit der Finanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten, von Nachhilfeunterricht oder auch z. B. von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein.
Mit einer Neu- oder Weiterbewilligung erhält jedes Kind und jede / jeder Jugendliche die Bildungskarte für den Kreis Gütersloh. Die Abrechnung fast aller Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt über die Bildungskarte. Für die Lernförderung sind noch weitere Informationen notwendig (Bildungs- und Teilhabeleistungen). Nicht über die Karte abgerechnet werden das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung.
Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.