Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.
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Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
Basiselterngeld
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.
- Wissenswertes auf einen Blick
- Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
- Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zu Hause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
- Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
- Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
- Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
- Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich.
ElterngeldPlus
Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
- Wissenswertes auf einen Blick
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
- Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
- Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
- ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
- Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind
- Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
- So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Rietberg zuständige Elterngeldstelle finden Sie beim Kreis Gütersloh. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.
Fristen
Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein?
Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt.
Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen
- Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
Basiselterngeld
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.
- Wissenswertes auf einen Blick
- Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
- Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zu Hause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
- Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
- Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
- Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
- Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich.
ElterngeldPlus
Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
- Wissenswertes auf einen Blick
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
- Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
- Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
- ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
- Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind
- Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
- So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Rietberg zuständige Elterngeldstelle finden Sie beim Kreis Gütersloh. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
- Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.
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Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
Basiselterngeld
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.
- Wissenswertes auf einen Blick
- Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
- Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zu Hause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
- Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
- Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
- Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
- Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich.
ElterngeldPlus
Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
- Wissenswertes auf einen Blick
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
- Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
- Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
- ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
- Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind
- Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
- So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Rietberg zuständige Elterngeldstelle finden Sie beim Kreis Gütersloh. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
- Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen
- Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.
Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein?
Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt.
Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.