Bitte beachten Sie, dass bestehende Fischereischeine nur vor Ort mit einem Termin im Bürgerbüro umgetauscht werden können.
Suche ...
Was suchen Sie?
Fischereischein beantragen
- Termin
- Online-Dienste
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung.
Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen ist die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe.
Durch Änderung des Landesfischereigesetzes wird ab dem 1. Juli 2026 der Fischereischein im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Diese neuen Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt und erhalten ihre Gültigkeit nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Jahre.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein online über das NRW Serviceportal unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“ beantragen. Alternativ kann der Fischereischein bei einem zuvor vereinbarten Termin im Bürgerbüro beantragt werden.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Der Fischereischein wird künftig unbefristet ausgestellt. Daher enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist deshalb ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben. Zur Identitäts- und Altersprüfung ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen.
Der „Ausländerfischereischein“ (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann entweder über die Onlinedienstleistung des Landes oder vor Ort bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über die Onlinedienstleistung oder beim Landesamt gestellt werden.
Weitere Informationen zum neuen Fischereischein erhalten Sie in den FAQ unter der Rubrik „Downloads“.
Rechtsgrundlagen
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines kann persönlich oder über die Onlinedienstleistung DigiFischDok (Digitales Fischereidokument) gestellt werden.
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung und ggf. alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Bei Online-Beantragung:
-
- Bund.ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID)
Bearbeitungsdauer
Bei Antragstellung vor Ort im Bürgerbüro erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck unmittelbar.
Bei einer Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ebenfalls unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung.
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.
Kosten
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine voll automatisierte Bearbeitung erfolgt.
Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit / Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein:
- vor Ort 30,00 EUR
- online 18,00 EUR
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr:
- vor Ort 22,00 EUR
- online 14,00 EUR
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre:
- vor Ort 50,00 EUR
- online 42,00 EUR
Erteilung eines Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein):
- vor Ort 32,00 EUR
- online 20,00 EUR
Downloads
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung.
Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen ist die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe.
Durch Änderung des Landesfischereigesetzes wird ab dem 1. Juli 2026 der Fischereischein im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Diese neuen Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt und erhalten ihre Gültigkeit nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Jahre.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein online über das NRW Serviceportal unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“ beantragen. Alternativ kann der Fischereischein bei einem zuvor vereinbarten Termin im Bürgerbüro beantragt werden.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Der Fischereischein wird künftig unbefristet ausgestellt. Daher enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist deshalb ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben. Zur Identitäts- und Altersprüfung ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen.
Der „Ausländerfischereischein“ (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann entweder über die Onlinedienstleistung des Landes oder vor Ort bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über die Onlinedienstleistung oder beim Landesamt gestellt werden.
Weitere Informationen zum neuen Fischereischein erhalten Sie in den FAQ unter der Rubrik „Downloads“.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines kann persönlich oder über die Onlinedienstleistung DigiFischDok (Digitales Fischereidokument) gestellt werden.
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung und ggf. alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Bei Online-Beantragung:
-
- Bund.ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID)
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine voll automatisierte Bearbeitung erfolgt.
Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit / Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein:
- vor Ort 30,00 EUR
- online 18,00 EUR
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr:
- vor Ort 22,00 EUR
- online 14,00 EUR
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre:
- vor Ort 50,00 EUR
- online 42,00 EUR
Erteilung eines Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein):
- vor Ort 32,00 EUR
- online 20,00 EUR
Bitte beachten Sie, dass bestehende Fischereischeine nur vor Ort mit einem Termin im Bürgerbüro umgetauscht werden können.
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung.
Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen ist die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe.
Durch Änderung des Landesfischereigesetzes wird ab dem 1. Juli 2026 der Fischereischein im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Diese neuen Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt und erhalten ihre Gültigkeit nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Jahre.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein online über das NRW Serviceportal unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“ beantragen. Alternativ kann der Fischereischein bei einem zuvor vereinbarten Termin im Bürgerbüro beantragt werden.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Der Fischereischein wird künftig unbefristet ausgestellt. Daher enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist deshalb ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben. Zur Identitäts- und Altersprüfung ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen.
Der „Ausländerfischereischein“ (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann entweder über die Onlinedienstleistung des Landes oder vor Ort bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über die Onlinedienstleistung oder beim Landesamt gestellt werden.
Weitere Informationen zum neuen Fischereischein erhalten Sie in den FAQ unter der Rubrik „Downloads“.
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines kann persönlich oder über die Onlinedienstleistung DigiFischDok (Digitales Fischereidokument) gestellt werden.
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung und ggf. alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Bei Online-Beantragung:
-
- Bund.ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID)
Bei Antragstellung vor Ort im Bürgerbüro erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck unmittelbar.
Bei einer Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ebenfalls unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung.
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.
https://serviceportal.rietberg.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/564108/show