Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.
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Schwerbehindertenausweis beantragen
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Der Ausweis wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Feststellungsbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
- Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
- gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht deutsche Staatsbürger)
Bearbeitungsdauer
Ca. Zwei Wochen
Weitere Informationen
Ansprechpartner für Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis ist für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rietberg das Sachgebiet "3.3.4: Schwerbehindertenangelegenheiten" des Kreises Gütersloh. Weitere Informationen des Kreises finden Sie hier.
Eine Beantragung kann online über die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Voraussetzungen
Sie haben einen Feststellungsbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

-
- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
-
- Telefon:
05241 85-2369 - Fax:
05241 85-2370 - E-Mail:
schwebr@kreis-guetersloh.de
- Telefon:

Der Ausweis wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen
- Feststellungsbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
- Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
- gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht deutsche Staatsbürger)
Ansprechpartner für Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis ist für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rietberg das Sachgebiet "3.3.4: Schwerbehindertenangelegenheiten" des Kreises Gütersloh. Weitere Informationen des Kreises finden Sie hier.
Eine Beantragung kann online über die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.
Der Ausweis wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen
- Feststellungsbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
- Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
- gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht deutsche Staatsbürger)
Sie haben einen Feststellungsbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.
Ca. Zwei Wochen
Ansprechpartner für Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis ist für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rietberg das Sachgebiet "3.3.4: Schwerbehindertenangelegenheiten" des Kreises Gütersloh. Weitere Informationen des Kreises finden Sie hier.
Eine Beantragung kann online über die Bezirksregierung Münster erfolgen.