Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.
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Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne beantragen
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Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Rietberg
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Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne beantragen
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.
https://serviceportal.rietberg.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/564353/show
Das Team der Abfallberatung
001
Rathausstraße 36
33397 Rietberg
Telefon
05244 986-36001