Ein SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die Durchführung von bargeldlosen Transaktionen für Zahlungen.
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Hinweise und Besonderheiten
Nachdem Sie als Zahlungspflichtige bzw. Zahlungspflichtiger der Stadt Rietberg ein Lastschriftmandat erteilt haben, darf die Stadtkasse nur fällige Forderungen der genannten Kassenzeichen von Ihrem Konto einziehen.
Eine Begleichung von Verwarn- bzw. Bußgeldern aus Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie von Mehrfachgrundbesitzabgaben ist über diesen Online-Antrag nicht möglich. Hierfür nutzen Sie bitte die dort jeweils angegebenen Möglichkeiten zur Überweisung.
Voraussetzungen
Die Erteilung eines SEPA-Mandates erfordert die Erhebung von persönlichen Informationen, der IBAN sowie eines Kassenzeichen.
Kontakt
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Bankverbindung ändern, Bankverbindung, Konto, Zahlung, Abgabe, SEPA, Lastschrift, IBAN, Bank, Einzugsermächtigung, Abbuchungsaufträge
https://serviceportal.rietberg.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/567791/show
Das Team der Stadtkasse
001
Rathausstraße 41/43
33397 Rietberg
Telefon
05244 986-32001