Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen werden von den jeweiligen Schulträger:innen nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel (Schulbücher und andere Medien) zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für jede Schulform einen Durchschnittsbetrag festgelegt, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung, der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmitteln entspricht.
Bei der Anschaffung von Schulbüchern müssen die Eltern einen Teil der Kosten zahlen (Eigenanteil). Der Eigenanteil beträgt 1/3 des jeweiligen Durchschnittsbetrages. Die Entscheidung darüber, welche Lernmittel in Höhe des Eigenanteils zu beschaffen sind, trifft die Schulkonferenz.
Lernmittelkostenpauschale nach § 96 Abs. 5 SchulG
Primarstufe (Grundschule): bis zu 48,00 €, Elternanteil höchstens 1/3 der Pauschale = 16,00 €
Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule): bis zu 102,00 €, Elternanteil höchstens 1/3 der Pauschale = 34,00 €
Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe): bis zu 93,00 €, Elternanteil höchstens 1/3 der Pauschale = 31,00 €
Als Inhaberin oder Inhaber des Rietberg-Passes werden die Lernmittelkosten auf Antrag von der Stadt übernommen.