Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbst genutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder in Ihrem Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
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Was suchen Sie?
Wohngeld - Mietzuschuss (Mietwohnungen) Erstantrag stellen
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- Online-Dienste
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Erforderliche Unterlagen
- Wohngeldantrag
- Kopie des Mietvertrages
- Mietbescheinigung
- Nachweis über die Zahlung der Miete (aktueller Kontoauszug)
- Arbeitsverträge und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstige Einkünfte, z. B. aus geringfügiger Beschäftigung/Minijob, Unterhalt/sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise, wie Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen, Schulbescheinigungen, o. Ä., erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ca. 6–8 Wochen
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antrag Wohngeld
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC (auf unserer Webseite) und Versand per Post.
- Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
- Antragsformulare in Papierform können persönlich im Rathaus abgeholt werden
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Für die Einreichung von Originaldokumenten oder zur Klärung spezieller Fragen sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Kosten
Kostenfrei
Downloads
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
- Wohngeldantrag
- Kopie des Mietvertrages
- Mietbescheinigung
- Nachweis über die Zahlung der Miete (aktueller Kontoauszug)
- Arbeitsverträge und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstige Einkünfte, z. B. aus geringfügiger Beschäftigung/Minijob, Unterhalt/sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise, wie Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen, Schulbescheinigungen, o. Ä., erforderlich sein.
Kostenfrei
Miete, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldantrag, Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung https://serviceportal.rietberg.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/619120/showWohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbst genutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder in Ihrem Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldantrag
- Kopie des Mietvertrages
- Mietbescheinigung
- Nachweis über die Zahlung der Miete (aktueller Kontoauszug)
- Arbeitsverträge und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstige Einkünfte, z. B. aus geringfügiger Beschäftigung/Minijob, Unterhalt/sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise, wie Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen, Schulbescheinigungen, o. Ä., erforderlich sein.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antrag Wohngeld
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC (auf unserer Webseite) und Versand per Post.
- Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
- Antragsformulare in Papierform können persönlich im Rathaus abgeholt werden
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Für die Einreichung von Originaldokumenten oder zur Klärung spezieller Fragen sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.
In der Regel ca. 6–8 Wochen
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