Wer in Rietberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen bei der Stadt anzumelden. Mit unserer Online-Anmeldung können Sie die steuerrechtliche Anmeldung zur Hundesteuer und – falls erforderlich – die ordnungsrechtliche Anmeldung nach dem Landeshundegesetz NRW in einem Schritt erledigen.
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Hund anmelden
- Online-Dienste
Die Anmeldung sorgt dafür, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Sie dient nicht nur der korrekten Erhebung der Hundesteuer, sondern auch der öffentlichen Sicherheit. So müssen insbesondere gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (z. B. Rottweiler, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier) vor der Aufnahme in den Haushalt vom Ordnungsamt genehmigt werden – mit einem gesonderten Prüfverfahren und zusätzlichen Nachweisen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Diese muss Ihr Hund sichtbar tragen – etwa am Halsband oder Geschirr – und dient als Nachweis dafür, dass Ihr Hund ordnungsgemäß angemeldet und versteuert ist.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) – insbesondere § 3 Abs. 1
- Hundesteuersatzung der Stadt Rietberg
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) – insbesondere §§ 3, 10 und 11
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) – Tarifstelle 6.10
Erforderliche Unterlagen
- (erweiterter) Sachkundenachweis – falls erforderlich
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung – falls erforderlich
- Nachweise für Ermäßigungen oder Befreiung – falls vorhanden
Hinweise und Besonderheiten
- Die Hundesteuermarke muss sichtbar am Halsband oder Geschirr angebracht sein.
- Für gefährliche Hunde muss ggf. ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen werden.
Hinweis zur Abmeldung – bitte über den separaten Online-Dienst „Hund abmelden“ vornehmen.
Verfahrensablauf
- Online-Formular ausfüllen
- Erforderliche Nachweise hochladen
- Antrag absenden
- Sie erhalten:
- Steuerbescheid, inkl. Hundesteuermarke (sichtbar zu tragen)
- Bei gefährlichen/bestimmten Rassen: Entscheidung über die Haltungserlaubnis
Kosten
- Hundesteuer
- 1 Hund: 60,00 € jährlich je Hund
- 2 Hunde: jeweils 90,00 € jährlich je Hund
- 3 oder mehr Hunde: jeweils 120,00 € jährlich je Hund
- „gefährliche Hunde“ oder „Hunde bestimmter Rassen“
- 1 Hund: 300,00 € jährlich je Hund
- 2 Hunde: jeweils 450,00 € jährlich je Hund
- 3 oder mehr Hunde: jeweils 600,00 € jährlich je Hund
- Haltungserlaubnis
- Gebühren nach AVerwGebO NRW – abhängig vom Einzelfall
Ermäßigungen und Befreiungen
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Rietberg können Sie auf Antrag folgende Ermäßigungen bzw. Befreiungen erhalten:
- Steuerbefreiung (ganzjährig):
- Für Hunde, die ausschließlich beim Schutz oder der Hilfe für blinde, taube oder sonst hilflose Personen mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „TBl“ oder „H“ eingesetzt werden.
- Für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen oder zur Bewachung nicht gewerblicher Herden.
- Steuerermäßigung (50 % oder 25 %):
- 50 % Ermäßigung bei Hunden, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde eingesetzt werden – mit entsprechender Leistungsprüfung.
- 25 % Ermäßigung bei Hunden, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen eingesetzt werden, sofern diese weiter als 400 m vom nächsten Ortsteil liegen.
- 50 % Ermäßigung bei Empfängern von Leistungen nach SGB II/XII bzw. gleichgestellten Personen.
Eine Ermäßigung oder eine Befreiung kann nur für einen Hund gewährt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nicht gewährt.
Bitte geben Sie im Online-Formular an, wenn Sie eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen möchten, und laden Sie die entsprechenden Nachweise hoch.

-
- Rügenstraße 1
- 33397 Rietberg
-
- Telefon:
05244 986-0 - E-Mail:
ordnung@stadt-rietberg.de
- Telefon:
-
- Rathausstraße 41/43
- 33397 Rietberg
-
- Telefon:
05244 986-32002 - E-Mail:
abgaben@stadt-rietberg.de
- Telefon:

Die Anmeldung sorgt dafür, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Sie dient nicht nur der korrekten Erhebung der Hundesteuer, sondern auch der öffentlichen Sicherheit. So müssen insbesondere gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (z. B. Rottweiler, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier) vor der Aufnahme in den Haushalt vom Ordnungsamt genehmigt werden – mit einem gesonderten Prüfverfahren und zusätzlichen Nachweisen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Diese muss Ihr Hund sichtbar tragen – etwa am Halsband oder Geschirr – und dient als Nachweis dafür, dass Ihr Hund ordnungsgemäß angemeldet und versteuert ist.
- (erweiterter) Sachkundenachweis – falls erforderlich
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung – falls erforderlich
- Nachweise für Ermäßigungen oder Befreiung – falls vorhanden
- Hundesteuer
- 1 Hund: 60,00 € jährlich je Hund
- 2 Hunde: jeweils 90,00 € jährlich je Hund
- 3 oder mehr Hunde: jeweils 120,00 € jährlich je Hund
- „gefährliche Hunde“ oder „Hunde bestimmter Rassen“
- 1 Hund: 300,00 € jährlich je Hund
- 2 Hunde: jeweils 450,00 € jährlich je Hund
- 3 oder mehr Hunde: jeweils 600,00 € jährlich je Hund
- Haltungserlaubnis
- Gebühren nach AVerwGebO NRW – abhängig vom Einzelfall
Ermäßigungen und Befreiungen
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Rietberg können Sie auf Antrag folgende Ermäßigungen bzw. Befreiungen erhalten:
- Steuerbefreiung (ganzjährig):
- Für Hunde, die ausschließlich beim Schutz oder der Hilfe für blinde, taube oder sonst hilflose Personen mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „TBl“ oder „H“ eingesetzt werden.
- Für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen oder zur Bewachung nicht gewerblicher Herden.
- Steuerermäßigung (50 % oder 25 %):
- 50 % Ermäßigung bei Hunden, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde eingesetzt werden – mit entsprechender Leistungsprüfung.
- 25 % Ermäßigung bei Hunden, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen eingesetzt werden, sofern diese weiter als 400 m vom nächsten Ortsteil liegen.
- 50 % Ermäßigung bei Empfängern von Leistungen nach SGB II/XII bzw. gleichgestellten Personen.
Eine Ermäßigung oder eine Befreiung kann nur für einen Hund gewährt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nicht gewährt.
Bitte geben Sie im Online-Formular an, wenn Sie eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen möchten, und laden Sie die entsprechenden Nachweise hoch.
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Die Anmeldung sorgt dafür, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Sie dient nicht nur der korrekten Erhebung der Hundesteuer, sondern auch der öffentlichen Sicherheit. So müssen insbesondere gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (z. B. Rottweiler, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier) vor der Aufnahme in den Haushalt vom Ordnungsamt genehmigt werden – mit einem gesonderten Prüfverfahren und zusätzlichen Nachweisen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Diese muss Ihr Hund sichtbar tragen – etwa am Halsband oder Geschirr – und dient als Nachweis dafür, dass Ihr Hund ordnungsgemäß angemeldet und versteuert ist.
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) – insbesondere § 3 Abs. 1
- Hundesteuersatzung der Stadt Rietberg
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) – insbesondere §§ 3, 10 und 11
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) – Tarifstelle 6.10
- (erweiterter) Sachkundenachweis – falls erforderlich
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung – falls erforderlich
- Nachweise für Ermäßigungen oder Befreiung – falls vorhanden
- Online-Formular ausfüllen
- Erforderliche Nachweise hochladen
- Antrag absenden
- Sie erhalten:
- Steuerbescheid, inkl. Hundesteuermarke (sichtbar zu tragen)
- Bei gefährlichen/bestimmten Rassen: Entscheidung über die Haltungserlaubnis
- Die Hundesteuermarke muss sichtbar am Halsband oder Geschirr angebracht sein.
- Für gefährliche Hunde muss ggf. ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen werden.
Hinweis zur Abmeldung – bitte über den separaten Online-Dienst „Hund abmelden“ vornehmen.
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