- Hundesteuer
- 1 Hund: 60,00 € jährlich je Hund
- 2 Hunde: jeweils 90,00 € jährlich je Hund
- 3 oder mehr Hunde: jeweils 120,00 € jährlich je Hund
- „gefährliche Hunde“ oder „Hunde bestimmter Rassen“
- 1 Hund: 300,00 € jährlich je Hund
- 2 Hunde: jeweils 450,00 € jährlich je Hund
- 3 oder mehr Hunde: jeweils 600,00 € jährlich je Hund
- Haltungserlaubnis
- Gebühren nach AVerwGebO NRW – abhängig vom Einzelfall
Ermäßigungen und Befreiungen
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Rietberg können Sie auf Antrag folgende Ermäßigungen bzw. Befreiungen erhalten:
- Steuerbefreiung (ganzjährig):
- Für Hunde, die ausschließlich beim Schutz oder der Hilfe für blinde, taube oder sonst hilflose Personen mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „TBl“ oder „H“ eingesetzt werden.
- Für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen oder zur Bewachung nicht gewerblicher Herden.
- Steuerermäßigung (50 % oder 25 %):
- 50 % Ermäßigung bei Hunden, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde eingesetzt werden – mit entsprechender Leistungsprüfung.
- 25 % Ermäßigung bei Hunden, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen eingesetzt werden, sofern diese weiter als 400 m vom nächsten Ortsteil liegen.
- 50 % Ermäßigung bei Empfängern von Leistungen nach SGB II/XII bzw. gleichgestellten Personen.
Eine Ermäßigung oder eine Befreiung kann nur für einen Hund gewährt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nicht gewährt.
Bitte geben Sie im Online-Formular an, wenn Sie eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen möchten, und laden Sie die entsprechenden Nachweise hoch.