Wenn Ihr Hund nicht mehr in Rietberg gehalten wird, müssen Sie ihn bei der Stadt abmelden – z. B. bei Tod, Wegzug, Veräußerung/Abgabe oder wenn der Hund dauerhaft entlaufen/verschwunden ist. Die Abmeldung beendet die Hundesteuerpflicht und sorgt für korrekte Datenbestände. Bitte melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach dem Ereignis ab und geben Sie die Hundesteuermarke zurück.
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