Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbst genutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder in Ihrem Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Treten in dieser Zeit (in Ihrem laufenden Bewilligungszeitraum) Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein (z. B. Einkommensveränderungen, o. Ä.), müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.